Politik

Bericht: BAMF-Skandal weitet sich aus

Bundesamt für Migration und Flüchtlinge
(Quelle: über dts Nachrichtenagentur)
GDN - Der Skandal um manipulierte Asylbescheide im Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) weitet sich aus. Ein Sachbearbeiter der Außenstelle Bingen/Ingelheim in Rheinland-Pfalz habe die BAMF-Spitze in Nürnberg monatelang vergeblich vor Korruption und angeblich rechtswidrig erstellten Bescheiden in seiner Behörde gewarnt, berichtet das "Redaktionsnetzwerk Deutschland" unter Berufung auf interne Mails.
Laut Mailverkehr zeigte der Mitarbeiter der BAMF-Spitze am 8. August 2017 "fehlende Sorgfalt durch illegitimen Druck" an und formulierte eine Dienstaufsichtsbeschwerde gegen Entscheider in Bingen/Ingelheim. Am 8. November 2017 schrieb er, ein von einem Asylbewerber vorgelegtes ärztliches Gutachten sei "gekauft". Obwohl Nürnberg am 1. Dezember 2017 "Mängel" einräumte, gab es keine Neuprüfung. Die Dienstaufsichtsbeschwerde wurde abgewiesen. Es könne "kein Fehlverhalten" festgestellt werden. Jeder Entscheider habe einen eigenen "Ermessensspielraum". Abschließend hieß es: "Den bereits erfolgten Stellungnahmen ist seitens des Bundesamtes nichts hinzuzufügen." Dennoch hakte der Mitarbeiter am 6. Februar 2018 nach – in einer Mail an Vizepräsidentin Uta Dauke. Ihm seien 27 "wohl eindeutig falsche", zwei "merkwürdige" sowie sieben weitere Bescheide aufgefallen, in denen gegen eine Abschiebungsempfehlung ein Anerkennung erfolgte. Gesamt- und Flüchtlingsschutzquoten in Bingen/Ingelheim wichen "frappierend vom Bundesdurchschnitt ab". Für Antragsteller aus Syrien und Eritrea lag sie laut einer Liste des Sachbearbeiters zwischen Januar und Oktober 2017 bei 100 Prozent, aus dem Iran bei 97, aus Afghanistan bei 90 Prozent. Der Beschwerdeführer forderte eine zentrale Qualitätssicherung: "Es ist im Bundesamt allgemein bekannt, dass Anerkennungsbescheide deutlich schneller abzufassen sind. Warum Ankunftszentren mit deutlich mehr Personal von uns übertroffen werden, da bin ich ohne vernünftige Erklärung."
Für den Artikel ist der Verfasser verantwortlich, dem auch das Urheberrecht obliegt. Redaktionelle Inhalte von GDN können auf anderen Webseiten zitiert werden, wenn das Zitat maximal 5% des Gesamt-Textes ausmacht, als solches gekennzeichnet ist und die Quelle benannt (verlinkt) wird.