Entertaiment

Nachbarschaftsstreit: BGH gibt Trompeter Recht

Bundesgerichtshof
(Quelle: über dts Nachrichtenagentur)
GDN - Der Bundesgerichtshof (BGH) hat im sogenannten "Trompeter-Streit" dem Musiker in weiten Teilen Recht gegeben. "Das häusliche Musizieren einschließlich des dazugehörigen Übens gehört zu den sozialadäquaten und üblichen Formen der Freizeitbeschäftigung und ist aus der maßgeblichen Sicht eines `verständigen Durchschnittsmenschen` in gewissen Grenzen hinzunehmen", urteilten die Karlsruher Richter am Freitag.
Musizieren könne "von erheblicher Bedeutung für die Lebensfreude und das Gefühlsleben" sein und gehöre zu der grundrechtlich geschützten freien Entfaltung der Persönlichkeit. Ein Ausgleich der widerstreitenden nachbarlichen Interessen könne nur durch eine ausgewogene zeitliche Begrenzung des Musizierens herbeigeführt werden. Eine Beschränkung auf zwei bis drei Stunden an Werktagen und ein bis zwei Stunden an Sonn- und Feiertagen könne dabei als grober Richtwert dienen. Die örtlichen Gegebenheiten seien aber ebenfalls von Bedeutung. "Können die Geräuscheinwirkungen erheblich verringert werden, indem in geeigneten Nebenräumen musiziert wird, kann es aufgrund nachbarlicher Rücksichtnahme geboten sein, das Musizieren in den Hauptwohnräumen zeitlich stärker einzuschränken", so die Richter. Geklagt hatten die Nachbarn eines Berufsmusikers. Dieser spielte nach eigenen Angaben an maximal zwei Tagen pro Woche bis zu drei Stunden Trompete, zwei Stunden wöchentlich unterrichtete er zudem externe Schüler. Das Landgericht Augsburg soll nun die Zeiten, zu denen im konkreten Fall musiziert werden darf, abschließend festlegen (Urteil vom 26. Oktober 2018 - V ZR 143/17).
Für den Artikel ist der Verfasser verantwortlich, dem auch das Urheberrecht obliegt. Redaktionelle Inhalte von GDN können auf anderen Webseiten zitiert werden, wenn das Zitat maximal 5% des Gesamt-Textes ausmacht, als solches gekennzeichnet ist und die Quelle benannt (verlinkt) wird.