Gesundheit

Jobcenter kontrollieren kranke Hartz IV-Empfänger schärfer

Jobcenter in Halle
(Quelle: über dts Nachrichtenagentur)
GDN - Hartz-IV-Empfänger, die häufiger krank sind, müssen sich auf schärfere Kontrollen der Jobcenter gefasst machen. Wie die "Bild-Zeitung" (Montagausgabe) unter Berufung auf eine neue interne Weisung der Bundesagentur für Arbeit (BA) berichtet, sollen die Jobcenter sogar ärztliche Atteste prüfen, um "Blaumacher" ausfindig zu machen.
Dem "Bild"-Bericht zufolge sollen die Sachbearbeiter in den Jobcentern ab sofort besonders darauf achten, ob "begründbare Zweifel an der angezeigten Arbeitsunfähigkeit" bestehen. Überführten Blaumachern soll die Stütze gekürzt werden. In einem siebenseitigen Papier mit "fachlichen Hinweisen" nennt die BA die Anzeichen für mögliche Blaumacher. Kontrolliert werden soll demnach, wer sich "auffällig häufig oder auffällig häufig nur für kurze Dauer" krank meldet, wer häufig am "Beginn oder am Ende einer Woche" krank wird, wer Einladungen zu Meldeterminen beim Arbeitsamt wegen Krankheit versäumt, wer eine Maßnahme (z.B. Fortbildungskurse) oder einen neuen Job wegen Krankheit nicht antritt, wer nach einem Streit mit seinem Sachbearbeiter im Jobcenter seine Abwesenheit ankündigt oder keine Urlaub genehmigt bekommt und wer am Ende des Urlaubs krank wird. Auch bei den vorgelegten Arzt-Attesten sollen die Jobcenter genauer hinsehen, um Gefälligkeits-Krankschreibungen aufzudecken. So begründe eine Rückdatierung der Krankschreibung von mehr als zwei Tagen "ernsthafte Zweifel" am Attest. Das gelte auch, wenn die Folgebescheinigung einer Krankschreibung am selben Tag ausgestellt wurde, wie die Erstbescheinigung. Bei Blaumacher-Verdacht sollen die Jobcenter den Medizinischen Dienst der Krankenkassen (MDK) einschalten. Die MDK-Ärzte sollen die Hartz-Empfänger notfalls sogar zu Hause untersuchen. Für ihren Einsatz bekommt der MDK vom Jobcenter zwischen 130 (bei Entscheidung nach Aktenlage) und 260 Euro (bei Hausbesuch) Honorar. Das entspricht etwa zwei Drittel des monatlichen Hartz-IV-Satzes von 382 Euro.
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