Technik

Verbraucherschützer fordern schärfere Regeln gegen Telefon-Abzocke

Frau mit Telefon am Ohr
(Quelle: über dts Nachrichtenagentur)
GDN - Der Chef des Verbraucherzentrale Bundesverbands (VZBV), Klaus Müller, fordert einen besseren Schutz von Verbrauchern gegen Abzocke per Telefon. Bislang seien die im Rahmen verbotener Werbeanrufe geschlossenen Verträge trotz Missachtung des Verbots "in der Regel wirksam", sagte Müller dem "Handelsblatt" (Mittwochausgabe).
"Um unseriösen Unternehmen diesen wirtschaftlichen Anreiz zu nehmen, verlangen wir die Einführung einer Bestätigungslösung: Verbraucher müssten dann einen telefonisch geschlossenen Vertrag zunächst in Textform, beispielsweise per E-Mail, bestätigen." Die Einwilligung in die Telefonwerbung sollte aus Müllers Sicht zudem "ausdrücklich zeitlich befristet werden". Müller reagierte damit auf neue Zahlen der Bundesnetzagentur zu unerlaubter Telefonwerbung. Von Januar bis Mitte Oktober hat die Behörde in 19 von insgesamt 47.305 Fällen Strafen von 435.000 Euro wegen verbotener Werbeanrufe verhängt, wie aus der Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der FDP-Bundestagsfraktion hervorgeht, über die das "Handelsblatt" berichtet. Die Summe ist damit Stand Mitte Oktober mehr als 50 Prozent niedriger als im gesamten Vorjahr. Im Jahr 2017 hatte die Behörde in 19 von 57.426 Fällen Bußgelder in einer Gesamthöhe von etwa 1,1 Millionen Euro verhängt. Müller sieht trotz der rückläufigen Entwicklung keinen Anlass zur Entwarnung. "Vertragsabschlüsse, die aus unaufgeforderten, unerlaubten Werbekontakten zu Verbrauchern entstehen, scheinen sich für Unternehmen trotz drohender Sanktionen zu rechnen", sagte der VZBV-Chef. Sein Verband fordere daher schon seit Langem, "dass lästige Werbeanrufen durch den Entzug des wirtschaftlichen Anreizes ein Ende gesetzt wird".
Für den Artikel ist der Verfasser verantwortlich, dem auch das Urheberrecht obliegt. Redaktionelle Inhalte von GDN können auf anderen Webseiten zitiert werden, wenn das Zitat maximal 5% des Gesamt-Textes ausmacht, als solches gekennzeichnet ist und die Quelle benannt (verlinkt) wird.