Gesundheit

Regierung will Studie zu Abtreibungen trotz Kritik durchführen lassen

Frauen mit Kleinkindern
(Quelle: über dts Nachrichtenagentur)
GDN - Das Bundesgesundheitsministerium will eine Studie zu "seelischen Folgen" von Schwangerschaftsabbrüchen trotz heftiger Kritik durchführen lassen. Man gehe davon aus, dass die Studie parallel zum Gesetzentwurf zum Paragraf 219a Strafgesetzbuch in die Wege geleitet werde, sagte ein Sprecher des unionsgeführten Ministeriums auf Anfrage der "taz" (Freitagsausgabe).
Die Studie war schon in einem Eckpunktepapier aufgeführt, welches die zuständigen Minister von SPD und Union im Dezember vergangenen Jahres vorgelegt hatten. Dieses Papier war die Grundlage für den am Montag veröffentlichten Gesetzentwurf zur Reform des Paragrafen 219a, der "Werbung" für Schwangerschaftsabbrüche verbietet. Als die Minister ihren Gesetzentwurf vorlegten, war von der Studie allerdings keine Rede mehr. Das Vorhaben sei "empörend", sagte die SPD-Linke Hilde Mattheis der Zeitung. "Ich habe nach der Vorstellung des Entwurfs gedacht: Gott sei Dank ist die Studie raus." Sie habe den Eindruck, man wolle die Stimmen einer gesellschaftlichen Minderheit zufriedenstellen. Diese vertrete ein "Rollenbild, das wir schon längst hinter uns gelassen haben sollten", sagte Mattheis. Auch Maria Noichl, Vorsitzende der Arbeitsgemeinschaft Sozialdemokratischer Frauen (ASF) und SPD-Europaabgeordnete, kritisierte das Vorhaben scharf. "Es ist Wahnsinn, so etwas zu tun", sagte sie. Die frauenpolitische Sprecherin der Linksfraktion, Cornelia Möhring, sagte, die Bundesregierung habe "nichts verstanden". Statt die Rechte von Frauen zu stärken, verfalle sie der Argumentation der Abtreibungsgegner. Ulle Schauws, frauenpolitische Sprecherin der Grünen-Fraktion im Bundestag, forderte: "Die SPD muss sich jetzt klar positionieren und mitteilen, ob sie diese Studie mitträgt oder nicht."
Für den Artikel ist der Verfasser verantwortlich, dem auch das Urheberrecht obliegt. Redaktionelle Inhalte von GDN können auf anderen Webseiten zitiert werden, wenn das Zitat maximal 5% des Gesamt-Textes ausmacht, als solches gekennzeichnet ist und die Quelle benannt (verlinkt) wird.