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Bericht: Mehrere Rechenfehler in Brief von Lungenärzten

Luft-Messstation
(Quelle: über dts Nachrichtenagentur)
GDN - Die Stellungnahme, mit der 107 Lungenärzte im Januar die geltenden Grenzwerte für Feinstaub und Stickstoffdioxid infrage gestellt hatten, soll mehrere Rechen- und Zahlenfehler enthalten. Das berichtet die "taz" (Donnerstagsausgabe).
Falsch sei beispielsweise eine Berechnung, mit der die Stickstoffdioxidbelastung aus dem Straßenverkehr mit der durch das Rauchen verglichen wurde, schreibt die Zeitung. In der Stellungnahme der Ärzte heißt es, ein Raucher atme in wenigen Monaten die gleiche Stickoxidmenge ein wie ein 80-jähriger Nichtraucher, der sein Leben lang Außenluft im Grenzwertbereich einatme. Tatsächlich nehme ein Raucher bei Stickstoffdioxid - auf diesen Wert bezieht sich der Vergleich - eine vergleichbare Menge aber "erst in sechs bis 32 Jahren auf", so die "taz" . Der Fehler ergebe sich zum einen durch eine fehlerhafte Umrechnung, zum anderen durch einen falschen Ausgangswert. Und die Varianz ergebe sich daraus, dass es im Zigarettenrauch keinen einheitlichen Wert für den Anteil von Stickstoffdioxid (NO2) an Stickoxid (NOx) gibt. Auch eine Berechnung zur Feinstaub-Konzentration, die sich in der Stellungnahme befindet, soll um den Faktor 10 verkehrt sein. Als Grundlage für die Berechnung des Feinstaub-Gehalts der Zigaretten sei der Kondensat-Wert der Zigaretten genommen worden und mit 10 bis 25 Milligramm pro Zigarette angegeben worden. Tatsächlich gilt seit 2004 in der EU ein Kondensat-Grenzwert von 10 Milligramm pro Zigarette und der Durchschnittswert liegt noch darunter. Zahlreiche Epedemiologen und Umweltmediziner hatten bereits zuvor geklagt, dass die Argumentation aus dem Brief nicht in Einklang mit dem Stand der Forschung sei.
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