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Macht-Fehde zwischen Kirchen und Freistaat in Bayern

LG Bad Kreuznach hebt Durchsuchungsbesch


Kirche (Quelle: Pixabay)
Krieg & Flucht
(Quelle: Pixabay)
GDN - Die Staatsanwaltschaft Bad Kreuznach ist mit dem Versuch gescheitert, wegen der Gewährung von Kirchenasyl in einem Ermittlungsverfahren gegen fünf Pfarrer Kirchenräume zu durchsuchen. Ein entsprechender Durchsuchungsbeschluss des AG Bad Kreuznach wurde von dortigen LG kassiert.
Bei dieser Entscheidung ist das LG Bad Kreuznach davon ausgegangen, dass sich die durch das betreffende Kirchenasyl begünstigen Flüchtlinge ohne den erforderlichen Aufenthaltstitel und damit unrechtmäßig im Bundesgebiet aufgehalten haben. Gleichwohl hob es einen ursprünglich vom AG Bad Kreuznach auf Antrag der dortigen Staatsanwaltschaft erlassenen Durchsuchungsbeschluss wieder auf. Ferner wurde die Staatsanwaltschaft zur Rückgabe sämtlicher beschlagnahmter Gegenstände sowie zur Löschung sämtlicher gespeicherter Daten verpflichtet. Da es sich im vorliegenden Fall um offenes Kirchenasyl gehandelt hat, wurde vom LG Bad Kreuznach eine strafbare Beihilfehandlung zu Verstößen gegen das Aufenthaltsgesetz verneint.
Demgemäß ist das LG Bad Kreuznach mit dieser Entscheidung dezidiert dem OLG München entgegen getreten: Dieses beurteilte die Gewährung auch von offenem Kirchenasyl erst vor einem knappen Jahr als strafbare Beihilfe zu Verstößen gegen § 95 Abs. 1 S. 2 AufenthaltsG. Auf diesem OLG-Urteil hat die Staatsanwaltschaft Bad Kreuznach aufgesetzt - und wurde gestoppt. Letztlich dürfte es sich hierbei um Ausflüsse einer hinter den Kulissen offenbar tobenden Fehde zwischen der Bayerischen Staatsregierung und den christlichen Kirchen in Bayern handeln. Und vorliegend hat die Kirche der Staatsregierung ihre Macht demonstriert.
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