Gesundheit

Länderinitiative gegen Korruption im Gesundheitswesen

GDN - Der Bundesrat wird voraussichtlich einen eigenen Gesetzesentwurf zur Bekämpfung der Korruption im Gesundheitswesen vorlegen. Der Hamburger Senat beschloss nach Informationen der "Süddeutschen Zeitung" (Mittwochausgabe) eine entsprechende Vorlage, die Anfang Juni in die Länderkammer kommen soll.
Nach Worten von Gesundheitssenatorin Cornelia Prüfer-Storcks (SPD) wird die Initiative von den rot-grün regierten Ländern unterstützt. Das Vorhaben tritt damit in direkte Konkurrenz einer Gesetzesinitiative von Gesundheitsminister Daniel Bahr (FDP). Während Bahr die Regelungen gegen Betrug und Bestechung im Gesundheitswesen im Sozialgesetzbuch unterbringen möchte, zielt die Länderinitiative auf eine Verankerung im Strafgesetzbuch ab. Die Bundesärztekammer begrüßte den Vorstoß. Laut Prüfer-Storcks wird mit dem Hamburger Modell ein deutlich größerer Personenkreis erreicht. "Durch die Verankerung im Sozialgesetzbuch schützt das Vorhaben der Koalition nur gesetzlich Versicherte. Für privat Versicherte gelten die Regeln nicht." Das sei eine große Schwäche der schwarz-gelben Initiative, sagte die Senatorin der SZ. Knapp neun Millionen Menschen in Deutschland sind vollständig bei einer privaten Krankenkasse versichert. Konkret soll ein neuer Straftatbestand mit dem Namen "Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen" eingeführt werden. Wer als Arzt beispielsweise ein bestimmtes Medikament verordnet und dafür vom Hersteller Geld erhält, soll mit einer Geldstrafe oder einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren bestraft werden können. In besonders schweren Fällen soll es sogar bis zu fünf Jahre Haft geben. Auch eine Telefonüberwachung ist möglich "Auch im Gesundheitswesen müssen wir die Korruption effektiv bekämpfen", sagte die Hamburger Justizsenatorin Jana Schiedek (SPD). Sie verweist auf eine Regelungslücke, die seit dem Urteil des Bundesgerichtshofs im Sommer des vergangenen Jahres besteht. Die Richter hatten damals geurteilt, dass sich Kassenärzte nicht strafbar machen, wenn sie von Pharmareferenten Geld für das Verschreiben von Medikamenten erhalten. Der Präsident der Bundesärztekammer, Frank Ulrich Montgomery, begrüßte den Entwurf des Hamburger Senats. "Es sei notwendig, endlich eine gesetzliche Regelung zu treffen, damit die Ärzteschaft nicht ständig unter Generalverdacht gestellt werde", sagte er der SZ. Es sei zudem besser, eine solche Regelung nicht nur im Sozialrecht anzusiedeln. An einzelnen Stellen jedoch schieße die Gesetzesinitiative über ihr Ziel hinaus. Dort könne aber im Laufe des Gesetzgebungsverfahrens noch nachgebessert werden. Für sehr kritisch halte er vor allem die Möglichkeit, eine Telekommunikationsüberwachung vorzunehmen. "Das wäre eine tiefe Verletzung des Vertrauensverhältnisses zwischen Arzt und Patienten, die wir ablehnen."
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