Gesundheit

Patienten beschweren sich über "IGeL-Angebote" ihrer Ärzte

GDN - Trotz aller Mahnungen der Bundesärztekammer bleiben individuelle Gesundheitsleistungen (IGeL), die Mediziner in ihren Arztpraxen verkaufen, für viele Patienten ein Ärgernis. "Leider beschweren sich immer mehr Patienten darüber, dass ihnen in der Arztpraxis IGeL-Leistungen, manchmal auch mit aggressiven Methoden, angeboten werden", sagte die Chefin der Verbandes der Ersatzkassen (vdek), Ulrike Elsner, der "Welt".
"Dadurch verlieren die Patienten das Vertrauen in ihren Arzt, der plötzlich als Verkäufer gegenüber seinen Patienten auftritt." Der vdek beruft sich bei seiner Kritik auf Auswertungen seines "Arztlotsen? im Internet. Knapp 220.000 Mediziner-Bewertungen sind seit August 2011 eingegangen; in rund 160.000 Fällen wurde dabei auch die Möglichkeit genutzt, in Freitextfeldern individuelle persönliche Bemerkungen abzugeben. Immerhin fast zehn Prozent (15.012) der Kommentare befassten sich mit dem Thema IGeL - davon viele äußerst kritisch. "An sich kompetent und fachlich gut", zitiert die vdek aus den Kommentaren, "leider wurden mir wiederholt Igelleistungen aufgedrängt". "Ständiges Anbieten von IGel-Leistungen" heißt es in einem anderen Kommentar, oder: "Als störend fand ich das massive Igeln." Zugleich werden viele Ärzte gelobt, weil sie nicht versuchen, Selbstzahlerleistungen an den Patienten zu bringen. "Ärztin ist kompetent, zockt Patienten nicht via IGeL ab", heißt es da. "Arzt ist kein IGeL-Häscher wie so manch anderer? oder "Altertümliche Praxis, aber nette Ärzte, nicht IGeL geil." "Wir brauchen keine IGeL-Leistungen", sagte vdek-Chefin Elsner der "Welt". "Alles, was medizinisch notwendig ist, wird auch von den gesetzlichen Krankenkassen bezahlt." Häufig seien die angebotenen Leistungen nicht nur überflüssig, sondern könnten den Patienten sogar Schaden zufügen. Elsner kritisierte das neue Patientenrechtegesetz. "Die Ersatzkassen hätten sich klarere Regeln im Patientenrechtegesetz gewünscht", sagte die vdek-Chefin. Dazu gehöre eine stärkere Begrenzung der IGeL-Leistungen, eine schriftliche Bestätigung, dass der Patient aufgeklärt wurde und eine 24-stündige Sperrfrist, um Angebote zu überprüfen.
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