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Stegner schließt Scheitern der Vorratsdatenspeicherung nicht aus

Nutzer an einem Computer
(Quelle: über dts Nachrichtenagentur)
GDN - Der Vorsitzende der SPD in Schleswig-Holstein, Ralf Stegner, hat das EU-Gerichtsgutachten zur Vorratsdatenspeicherung begrüßt und zugleich nicht ausgeschlossen, dass der Europäische Gerichtshof (EuGH) das anlasslose Speichern von Daten generell für rechtswidrig erklärt: "Wenn die Haltung des EU-Generalanwalts zu einem entsprechenden Urteil des Europäischen Gerichtshofes führt, wird es keine anlasslose Vorratsdatenspeicherung in der bislang praktizierten Form geben - weder in Deutschland noch sonstwo in Europa", sagte Stegner "Handelsblatt-Online". "Da wir Sozialdemokraten ohnehin das politische Ziel verfolgen, das europäische Recht in diesem Punkt substanziell zu ändern, ist es positiv, wenn wir bald Klarheit haben", fügte das SPD-Bundesvorstandsmitglied hinzu.
Die Grünen-Fraktionsvorsitzende Katrin Göring-Eckardt erklärte ihrerseits, dass das Gutachten "ein deutliches Zeichen an die Hardliner" sei. "Es stärkt unsere Hoffnung in Hinblick auf das zu erwartende Urteil." Die Große Koalition müsse ihre Pläne nun mindestens auf Eis legen und das Urteil des Europäischen Gerichtshofs abwarten, forderte Göring-Eckardt. "Wir werden uns weiterhin mit allen Mitteln gegen die Einführung der Vorratsdatenspeicherung einsetzen. Bürgerinnen und Bürger dürfen nicht ohne Anlass unter Generalverdacht gestellt werden", betonte die Fraktionsvorsitzende der Grünen. Zuvor war ein Rechtsgutachten von EU-Generalanwalt Pedro Cruz Villalón in Luxemburg veröffentlicht worden. Dieses kommt zu dem Schluss, dass die EU-Datenschutzrichtlinie aus dem Jahr 2006 gegen die Grundrechtecharta der EU verstoße. Gemäß der Richtlinie müssen die Mitgliedstaaten der EU Gesetze verabschieden, die eine sechsmonatige Speicherung der Telefon- und Internet-Daten durch die Provider vorsehen. Laut dem Generalanwalt ist der Zugriff auf die sensiblen Daten in der Richtlinie nicht klar geregelt. Zudem müsse die Verwendung der Daten an klare Regeln geknüpft sein, hieß es in dem Gutachten.
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