Gesundheit

F.A.Z: Staatsanwaltschaft klagt Apothekerspion an

GDN - Nach mehr als einjährigen Ermittlungen in der sogenannten Datenklauaffäre im Bundesgesundheitsministerium hat die Berliner Staatsanwaltschaft Anlage gegen zwei Beschuldigte vor dem Berliner Landgericht erhoben. Das berichtet die "Frankfurter Allgemeine Zeitung" (F.A.Z.) in ihrer Montagsausgabe.
Ihnen werde vorgeworfen, sich unberechtigt Zugang zu Dokumenten aus der Leitungsebene des Ministeriums verschafft und sie gestohlen zu haben. Der Fall des "Apothekerspions" hatte bundesweit für Aufsehen gesorgt. Aus den Reihen der damaligen SPD-Opposition waren sogar Forderungen laut geworden, einen Untersuchungsausschuss einzurichten. Dahinter stand die Sorge, das frühzeitige Bekanntwerden von Gesetzesplänen ermögliche es den Betroffenen, frühzeitig gegen unerwünschte Pläne vorzugehen. Der damalige Gesundheitsminister Daniel Bahr (FDP), hatte sich über den "Datenklau" empört. Das Strafgesetz sieht für den, der "unbefugt sich oder einem anderen Zugang zu Daten, die nicht für ihn bestimmt und die gegen unberechtigten Zugang besonders gesichert sind, unter Überwindung der Zugangssicherung verschafft" eine Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder eine Geldstrafe vor.
Für den Artikel ist der Verfasser verantwortlich, dem auch das Urheberrecht obliegt. Redaktionelle Inhalte von GDN können auf anderen Webseiten zitiert werden, wenn das Zitat maximal 5% des Gesamt-Textes ausmacht, als solches gekennzeichnet ist und die Quelle benannt (verlinkt) wird.