Gesundheit

Urteil: E-Zigarette ist kein Arzneimittel

GDN - E-Zigaretten sind einem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts zufolge keine Arzneimittel oder Medizinprodukte. Den nikotinhaltigen Flüssigkeiten - sogenannten Liquids -, die in den E-Zigaretten verdampft werden, fehle es an einer therapeutischen Eignung, da sich ein Nutzen der E-Zigarette als Hilfsmittel für eine dauerhafte Rauch- und Nikotinentwöhnung wissenschaftlich nicht belegen lasse, hieß es in der Urteilsbegründung.
Verbraucher verwendeten die Liquids daher als Genussmittel. Damit können die Liquids weiter frei in Tabakläden oder im Internet verkauft werden.
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