Politik

Mehr Ermittlungsverfahren wegen Schwarzarbeit

Baustelle
(Quelle: über dts Nachrichtenagentur)
GDN - Im ersten Halbjahr sind in Deutschland 65.755 Ermittlungsverfahren gegen Schwarzarbeit eingeleitet worden. Das ist ein Anstieg um fünf Prozent (plus 3.342 Verfahren) gegenüber dem gleichen Zeitraum des Vorjahres.
Bei illegal in der Bundesrepublik lebenden Schwarzarbeitern, die im Deliktsfeld "unerlaubter Aufenthalt" erfasst werden, wurde ein Plus um 28 Prozent auf 941 Verfahren registriert. Die Zahlen der "Finanzkontrolle Schwarzarbeit" des Zolls stehen in einem vertraulichen Bericht des "Gemeinsamen Analyse- und Strategiezentrums" (GASIM) vom 10. August, über den die "Welt am Sonntag" berichtet. An dem Zentrum sind neben dem Zoll beispielsweise die Bundespolizei und das Auswärtige Amt beteiligt. Die illegal sich aufhaltenden Schwarzarbeiter stammen demnach überwiegend aus zehn Herkunftsländern: Ukraine, Albanien, Serbien, Vietnam, Bosnien-Herzegowina, Mazedonien, Türkei, Kosovo, Moldau und Ghana. "Die Mehrzahl der Arbeitnehmer, gegen die ein Ermittlungsverfahren im Deliktsbereich `unerlaubter Aufenthalt` eingeleitet wurde, war in der Bauwirtschaft, dem Gaststätten- und Beherbergungsgewerbe und in sonstigen Dienstleistungsbereichen beschäftigt, ohne im Besitz der dafür erforderlichen Genehmigung gewesen zu sein", heißt es in dem Papier. Frank Buckenhofer, Vorsitzender der Bezirksgruppe Zoll bei der Gewerkschaft der Polizei (GdP), reicht der Anstieg der Ermittlungsverfahren nicht aus. "Die Zahlen gehen nach oben, weil der Zoll mehr Kontrollen bei der Bekämpfung der Schwarzarbeit durchführt. Diese finden aus unserer Sicht aber immer noch viel zu selten statt", sagte Buckenhofer der "Welt am Sonntag". Auch Thomas Liebel, Vizechef der Deutschen Zoll- und Finanzgewerkschaft, beklagt, dass es nach wie vor "erhebliche Personaldefizite bei der Finanzkontrolle Schwarzarbeit" gibt. "Das macht sich insbesondere im Bereich der sehr aufwändigen Ermittlungsarbeit gegen mafiöse Schwarzarbeitsstrukturen bemerkbar", sagte Liebel der "Welt am Sonntag".
Für den Artikel ist der Verfasser verantwortlich, dem auch das Urheberrecht obliegt. Redaktionelle Inhalte von GDN können auf anderen Webseiten zitiert werden, wenn das Zitat maximal 5% des Gesamt-Textes ausmacht, als solches gekennzeichnet ist und die Quelle benannt (verlinkt) wird.