Auto/Motor

Städtetag lehnt Regierungspläne zur Kontrolle von Fahrverboten ab

Luft-Messstation
(Quelle: über dts Nachrichtenagentur)
GDN - Der Deutsche Städtetag steht den Plänen der Bundesregierung für eine automatische Erfassung von Nummernschildern zur Kontrolle von Diesel-Fahrverboten weiterhin kritisch gegenüber. Zwar habe die Bundesregierung ihren Gesetzentwurf, der am Donnerstag in erster Lesung durch den Bundestag beraten werden soll, verbessert und zum Beispiel klargestellt, dass es um stichprobenartige Kontrollen gehe: "Die vorgesehene Kennzeichenerfassung und ein Abgleich mit dem zentralen Fahrzeugregister werfen allerdings weiterhin Fragen auf", sagte der Hauptgeschäftsführer des Städtetags, Helmut Dedy, dem "Handelsblatt".
Dedy bemängelte, dass es derzeit noch nicht die nötige Technik gebe, um die Kennzeichen zu erfassen. "Außerdem halten wir die vorgesehene Abfrage über das zentrale Fahrzeugregister für nicht ausreichend, um Fahrverbote effektiv umzusetzen und nachgerüstete Fahrzeuge erkennbar auszunehmen", sagte er. Fahrzeuge, die nachgerüstet werden, ließen sich bisher nicht über die vorgesehene elektronische Abfrage ermitteln. Denn das zentrale Fahrzeugregister beim Kraftfahrbundesamt erfasse bisher Daten wie die Euro-Klasse, aber nicht die Daten zu Nachrüstungen. "Diese Frage muss gelöst werden." Dessen ungeachtet hält Dedy die Blaue Plakette für das bessere Mittel, um die Einhaltung von Luftreinhaltevorschriften zu kontrollieren. Denn sollten Fahrverbote in weiteren Städten angeordnet werden, könnten Polizei und Ordnungsbehörden wie bisher nur manuelle Stichprobenkontrollen vornehmen. "Der Deutsche Städtetag hält daher eine Blaue Plakette für besonders emissionsarme Dieselfahrzeuge für einfacher und besser geeignet, um mögliche Fahrverbote zu kontrollieren, die Gerichte anordnen", sagte Dedy.
Für den Artikel ist der Verfasser verantwortlich, dem auch das Urheberrecht obliegt. Redaktionelle Inhalte von GDN können auf anderen Webseiten zitiert werden, wenn das Zitat maximal 5% des Gesamt-Textes ausmacht, als solches gekennzeichnet ist und die Quelle benannt (verlinkt) wird.