Gesundheit

Drogenbeauftragte: Mehr Schwerkranke sollen Cannabis als Medizin nutzen dürfen

Hanf-Pflanze
(Quelle: über dts Nachrichtenagentur)
GDN - Die Drogenbeauftragte der Bundesregierung, Marlene Mortler, hat sich dafür ausgesprochen, mehr Schwerkranken Zugang zu Cannabis als Medizin zu ermöglichen. "Cannabis ist als Fertigarznei bereits seit 2011 zugelassen. Unsere Pläne sehen vor, mehr Schwerkranken als bisher Cannabis als Medizin zur Verfügung zu stellen und eine Erstattung durch die Kassen zu ermöglichen", sagte Mortler in einem Interview mit dem "Tagesspiegel".
Die genaue Gesetzesformulierung werde im Detail noch diskutiert, so die CSU-Politikerin. "Meine klare Haltung: Cannabis auf Rezept nur dann, wenn der Patient chronisch schwer krank ist und der Arzt es ausdrücklich verordnet. Natürlich gibt es immer wieder Patienten, die sagen, dass ihnen nur Cannabis hilft. Fakt ist derzeit: Es gibt nur wenige Krankheiten, für die das auch wissenschaftlich nachgewiesen werden kann." Mortler sprach sich - trotz andauernden Legaliserungsforderungen von Grünen und Linkspartei - gegen die Entkriminalisierung von Cannabis aus: "Ich bin mir sicher, dass die Probleme durch eine Legalisierung größer würden. Sie dürfen nicht vergessen: Deutschland ist ein lukrativer, weil potentiell riesiger Markt. Und die unter 18-Jährigen sind eine interessante Zielgruppe, vor allem für den Schwarzmarkt. Daran würde eine Legalisierung für Erwachsene nichts ändern. Wo die Verfügbarkeit leichter wird, steigt auch die Nachfrage. Und gerade das treibt den Drogenhändlern bereits die Dollarzeichen in die Augen, denn sie wittern ein gewinnbringendes Geschäftsmodell." Am Mittwoch hatte sich erstmals ein CDU-Politiker für die Legalisierung von Cannabis ausgesprochen: Der wirtschaftspolitische Sprecher der Unionsfraktion im Bundestag, Joachim Pfeiffer, begründete seinen Vorstoß vor allem mit wirtschaftlichen Argumenten.
Für den Artikel ist der Verfasser verantwortlich, dem auch das Urheberrecht obliegt. Redaktionelle Inhalte von GDN können auf anderen Webseiten zitiert werden, wenn das Zitat maximal 5% des Gesamt-Textes ausmacht, als solches gekennzeichnet ist und die Quelle benannt (verlinkt) wird.